Dienstag, 23. Mai 2017

Der Liberal-Islamische Bund (LIB): Charta des LIB und Erklärung zur "Homo-Ehe" (aktualisiert)

    
Zum 23.05.2017, dem Geburtstag des Grundgesetzes, verabschiedet der LIB e.V. seine Charta:



Im Namen des barmherzigen

 und gnädigen Gottes

Charta des Liberal-Islamischen Bundes 
(„LIB-Charta“)

Präambel

Im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und der Verpflichtung, Ihm und mithin Seiner Schöpfung durch den Einsatz für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft zu dienen, ergeht diese Erklärung. Der freiheitliche, säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das heißt, er ist auf die ethische Prägekraft seiner Bevölkerung angewiesen, um eine am Gemeinwohl orientierte Politik verwirklichen zu können. Wir als muslimische Bürgerinnen und Bürger dieses Staates möchten insbesondere aus unserer Glaubens-Überzeugung heraus zur Stützung und Förderung eines solchen Ethos beitragen und tun dies in der Hoffnung, dabei sowohl in die muslimische Gemeinschaft als auch in die Mehrheitsgesellschaft hinein einen Impuls zu setzen.

Wir bekennen uns uneingeschränkt zu den im Grundgesetz und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) niedergelegten Werten. Bisherige Menschenrechtserklärungen seitens muslimischer Staaten oder Gruppen zeichnen sich oft dadurch aus, dass entweder die Menschenrechte unter einen „Scharia-Vorbehalt“ gestellt werden oder aber „die Scharia“ unter einen „AEMR-Vorbehalt“, was dem Einsatz für Menschenrechte nicht förderlich ist. Denn hier- durch wird ein vermeintlicher Widerspruch zwischen den Menschenrechten und der Scharia suggeriert, was nach unserem Verständnis der Scharia jedoch nicht der Fall ist: Wir begreifen die Scharia nicht als rechtliches Regelwerk, sondern als (individuellen) ethischen Leitfaden ei- ner jeden Gläubigen und eines jeden Gläubigen. Basierend auf diesem Verständnis ist Sinn und Zweck der Scharia unserer Auffassung zufolge, am Gemeinwohl (maṣlaḥa ʿāmma) orientierte Zustände herzustellen. Dieses Verständnis der Scharia, deren Inhalte immer das Ergebnis menschlicher Interpretationen sind, teilen wir mit zeitgenössischen Reformtheologinnen und Reformtheologen.

Was das Herstellen gemeinwohlorientierter Zustände im Konkreten bedeutet, muss jede Generation für ihren historischen Kontext von Neuem ermitteln: So enthält der Koran nur wenige konkrete juristische Regelungen, die zudem durch den historischen Kontext des 7. Jahrhunderts bedingt sind. Gleichzeitig enthält er überzeitliche Gebote (wie z.B. das der Achtung der Menschenwürde, Koran 17:70). Da diese überzeitlichen Gebote auch für das 7. Jahrhundert gelten, sind zum einen die historisch bedingten Verse im Lichte der überzeitlichen Gebote auszulegen – das heißt: Jede Auslegung, die z.B. dem Gebot der Achtung der Menschenwürde widerspricht, kann nicht stimmen, da der Koran sonst selbst-widersprüchlich wäre (vgl. Koran 4:82). Zum anderen gibt der Koran mit den überzeitlichen Geboten jeder (späteren) Generation Leitlinien an die Hand, um mithilfe der ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnisse und Mittel für ihren jeweiligen historischen Kontext zu eruieren, wie sie diese überzeitlichen Gebote in ihrem jeweiligen historischen Kontext am besten zur Verwirklichung bringen kann.

Es gibt Musliminnen und Muslime, die mit Verweis auf „die Scharia“ auch heute die Todesstrafe, Körperstrafen, die Ungleichbehandlung der Frau und vieles mehr rechtfertigen bzw. begründen. Jedoch ist die Scharia stets ein hochflexibles, für historische Gegebenheiten und Menschheitser- fahrungen bzw. Erkenntnisfortschritte offenes, d.h. diese bei der Auslegung berücksichtigendes System gewesen. Die Menschenrechte sind das Ergebnis jahrtausendelanger kollektiver historischer Menschheitserfahrung, die der kritischen Gegenprüfung durch die Vernunft und die Menschheitsgeschichte standhalten. Sie sind daher als Bestandteil der Scharia anzusehen und nicht als etwas „Externes“, das evtl. im Widerspruch zu ihr stehen könnte.

Mit dieser Erklärung soll das politisch-juristische Wertefundament für unser Wirken konzis formuliert werden. Eine detailliertere Ausführung dieser Gedanken bleibt weiteren separaten, ausführlicheren Stellungnahmen vorbehalten.

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren ...

Bitte lesen Sie hier weiter (PDF-Datei)
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Pressemitteilung zur „Homo-Ehe“ , 16.05.2017

Im Zuge der sich intensivierenden politischen und gesellschaftlichen Diskussion zum Thema „Homo-Ehe“ und anlässlich des morgigen Internationalen Tages gegen Homophobie erklärt der Liberal-Islamische Bund, dass er das Recht auf Ehe für Homosexuelle befürwortet und sich entschieden gegen die Diskriminierung von homosexuellen Paaren ausspricht.

Der Liberal-Islamische Bund setzt sich seit seiner Gründung theologisch für eine vollwertige Akzeptanz, Gleichberechtigung und Inklusion von Homosexuellen ein“, so Nushin Atmaca,Vorsitzende des Liberal-Islamischen Bundes. „Grundlage für Partnerschaft ist im Islam die Liebe sowie eine Beziehung auf Augenhöhe, in der sich beide Beteiligten als Subjekte begegnen und ihrer Verantwortung und Pflichten einander gegenüber bewusst sind.

Der Liberal-Islamische Bund unterstützt Paare bei der Eheschließung, die im Islam ein privatrechtlicher Vertragsschluss ist, unabhängig von der sexuellen Orientierung der Partner*innen, sofern die genannten Kriterien erfüllt sind und mindestens eine Person geschlechterunabhängig Muslim ist. Es ist zu wünschen, dass solche Ehen durch den Gesetzgeber auch säkular-rechtlich als Ehen anerkannt werden. Der zentrale Vers im Koran, der sich mit Partnerschaft und deren wesentlichen Sinn und Zweck beschäftigt, lautet: 
Zu Seinen Zeichen gehört, dass Er für euch Partner aus euch selber geschaffen hat, damit ihr bei ihnen Ruhe findet, und Er hat zwischen euch Liebe und Barmherzigkeit bewirkt. Darin sind fürwahr Zeichen für Leute, die nachdenken.“ (30:21).
Grundlage für Partnerschaft ist im Islam also die Liebe sowie eine Beziehung auf Augenhöhe.

Mit seiner Position vertritt der Liberal-Islamische Bund eine unter deutschen Muslim*innen weit verbreitete Meinung: Laut dem Religionsmonitor der Bertelsmann-Stiftung befürworten rund 50 % der deutschen Muslim*innen eine Homo-Ehe, was mit Blick auf die eindeutige Ablehnung durch die traditionelle Theologie ein hoher Wert ist.

Auch politisch lässt sich ein Verbot der Homo-Ehe nicht begründen. Sofern argumentiert wird, dass Sinn und Zweck der Ehe Nachkommenschaft sei, müsste die Ehe auch z.B. für Senioren oder zeugungsunfähige Heterosexuelle verboten werden. Sofern argumentiert wird, dass Kinder mit beiden Geschlechtern als Eltern aufwachsen müssten, müsste auch Alleinerziehung untersagt werden. Schon heute werden Kinder von homosexuellen Paaren großgezogen. Dass hierdurch das Kindeswohl gefährdet würde, ist durch keine Studie belegt. Kinder benötigen v.a. Liebe, Geborgenheit und Fürsorge all dies kann auch von homosexuellen Eltern geleistet werden (bzw. wird bereits geleistet).
Ebenso wenig vermögen juristische Einwände zu überzeugen. Der verfassungsrechtliche Ehebegriff ist schon seit jeher dynamisch ausgelegt worden und nicht statisch im Sinne der damaligen Vorstellungen des Verfassungsgebers.
Aufgrund seines Selbstverständnisses, jedweder Art von Diskriminierung entgegenzutreten, und der Tatsache, dass weder theologische noch politische und juristische Argumente gegen eine Homo-Ehe sprechen, macht sich der Liberal-Islamische Bund dafür stark, die Ehe auch für homosexuelle Paare zu öffnen.

DER VORSTAND

Eine ausführlichere Begründung dieser Gedanken findet sich in der
Rubrik  
"Inhalte und Ziele" Positionspapiere: hier

Mehr über den Liberal-Islamischen Bund: hier

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